Dies ist vor allem bei der Schweizer Bürgerin der Fall, die einen Ausländer geheiratet hat, dann aber auch bei einem Ausländer oder einer Ausländerin, die über eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz verfügt." (BGE 109 Ib 183, E. 2a, 388 Rekursgericht im Ausländerrecht 2006