Diese lebte seit der Flucht der Mutter im Jahre 1989 bei ihrer Grossmutter mütterlicherseits in Äthiopien (heute Eritrea). Die Mutter erhielt im Jahre 1990 in Norwegen eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen, holte nach Bewilligung des Familiennachzugs im Jahre 1991 ihren ältesten Sohn zu sich und übersiedelte nach ihrer Heirat im Jahre 1993 zusammen mit ihrem Sohn zu ihrem Ehemann in die Niederlande. Sie gebar dort 1994 und 1995 zwei weitere Kinder. Der ganzen Familie wurde die niederländische 2006 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 385