Die Familie des Beschwerdeführers stellte am 15. März 2005 ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Mit Schreiben vom 4. Mai 2005 teilte das Migrationsamt, Sektion Einreise und Arbeit dem Beschwerdeführer mit, es sei bereit, seiner Ehefrau und seinen Kindern eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Hingegen wurde dem Beschwerdeführer aufgrund seiner Vorstrafe die Aufenthaltsbewilligung verweigert. Mit Verfügung vom 5. Juli 2005 lehnte das Migrationsamt, Sektion Einreise und Arbeit das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ab. B. Gegen die Verfügung des Migrationsamtes erhob der Beschwerdeführer am 25. Juli 2005 Einsprache, welche durch die Vor-