A. Der Beschwerdeführer reiste am 13. März 1990 in die Schweiz ein und ersuchte am folgenden Tag um Asyl. Mit Verfügung vom 16. Juli 1996 lehnte das Budesamt für Flüchtlinge (BFF; heute Bundesamt für Migration [BFM]) das Asylgesuch des Beschwerdeführers ab, nahm ihn aber gleichzeitig vorläufig in der Schweiz auf. Mit Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg vom 28. Juni 2001 wurde der Beschwerdeführer wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 8 Monaten, bei einer Probezeit von 2 Jahren, verurteilt. Die Familie des Beschwerdeführers stellte am 15. März 2005 ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung.