3.3. Nachfolgend ist zu prüfen, ob die eventualiter angeordnete Durchsetzungshaft zu bestätigen ist. 4. 4.1. Das MIKA begründet seine Haftanordnung damit, dass der Gesuchsgegner mittels Durchsetzungshaft angehalten werden soll, bei der Ausreise zu kooperieren, bei der Beschaffung von Reisepapieren mitzuwirken und korrekte, ausführliche Angaben zu seiner Identität zu machen. Der Haftzweck ist damit erstellt. -6- 4.2. Zu prüfen ist weiter, ob ein rechtskräftiger Weg- oder Ausweisungsentscheid vorliegt oder die betroffene Person mit einer rechtskräftigen Landesverweisung belegt wurde.