3.2. Der Gesuchsgegner gab sowohl anlässlich des rechtlichen Gehörs gegenüber dem MIKA als auch anlässlich der mündlichen Haftverhandlung zu Protokoll, die bisher angegebenen Personalien seien falsch und er sei weder bereit, seine korrekten Personalien anzugeben noch bei der Feststellung seiner Identität zu kooperieren.