die Zustellung durch einen Betreibungsbeamten, einen Angestellten des Amtes oder durch die Post zu erfolgen. Der zustellende Beamte oder Postbote hat eine Zustellungsbescheinigung auf der Betreibungsurkunde anzubringen, die Auskunft darüber gibt, wann und an wen die Zustellung erfolgt ist. Die Konkursandrohung in der Betreibung Nr. ccc vom Betreibungsamt Region Q._____ wurde am 6. Mai 2025 dem Beschwerdeführer persönlich übergeben. Die Konkursandrohungen in den Betreibungen Nrn. aaa und bbb vom 3. Juni 2025 wurden ebenfalls dem Adressaten persönlich übergeben.