Zwischen den Gläubigern und ihm würden aber keine vertragliche Beziehungen bestehen, weshalb ihm zu Unrecht Forderungen auferlegt worden seien. Wie vorstehend […] erläutert, können mittels betreibungsrechtlicher Beschwerde keine inhaltliche Einwendungen gegen die Forderungen geltend gemacht werden, weshalb auf diese Vorbringen des Beschwerdeführers in diesem Verfahren nicht weiter einzugehen ist. […] -5- 7. […]