Ausserdem bringt der Beschwerdeführer noch verschiedene Einwendungen gegen den Bestand der Forderungen vor. Den Gläubigern würde es an der hoheitlichen Befugnis als staatliche Behörden aufzutreten fehlen, weshalb sie handelsrechtlich auftreten würden. Zwischen den Gläubigern und ihm würden aber keine vertragliche Beziehungen bestehen, weshalb ihm zu Unrecht Forderungen auferlegt worden seien.