2. 2.1. Gegen diese Konkursandrohungen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. Juni 2025 (Postaufgabe: 26. Juni 2025) Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und beantragte sinngemäss die Feststellung der Nichtigkeit der Konkursandrohungen. Diese Beschwerde leitete das Obergericht mit Schreiben vom 30. Juni 2025 zuständigkeitshalber an das Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Rheinfelden als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde weiter. 2.2. Mit Amtsbericht vom 11. September 2025 beantragte das Betreibungsamt Region Q._____ die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.