Der Zustand des Beschwerdeführers habe sich im Februar/März 2024 verschlechtert und seit April 2024 sei er unter ständiger psychiatrischer Betreuung. Der Beschwerdeführer habe erhebliche Funkti- ons- und Konzentrationsschwierigkeiten, Schwierigkeiten bei der Bewältigung administrativer und beruflicher Angelegenheiten und der Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Diese seien trotz Behandlung weiterhin erheblich eingeschränkt. Sein Zustand sei derzeit immer noch sehr schlecht.