Es sei in seiner Situation nicht möglich, einen Vertreter zu bestellen. Die Bestellung eines Vertreters erfordere aktive Mitwirkung und organisatorische Massnahmen, was für eine Person mit psychischen Belastungen eine erhebliche zusätzliche Belastung darstelle. Ein Vertreter übernehme nur formelle Aufgaben, entbinde die vertretene Person jedoch nicht von der aktiven Mitwirkung und der Bereitstellung von Informationen, was in seinem Fall nicht möglich sei. Er habe zudem keine Person, der er diese Aufgabe hätte anvertrauen können, und könne sich aufgrund seiner finanziellen Situation keinen Anwalt leisten (Beschwerde S. 3).