Dem Arztbericht sei zwar zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer bereits seit längerem unter ernsthaften psychischen Problemen leide und sich in diesem Zusammenhang auch in Therapie befinde. Weshalb genau es dem Beschwerdeführer indes nicht einmal möglich gewesen sein soll, innerhalb der Rechtsvorschlagsfrist beim zustellenden Postbeamten bzw. dem Betreibungsamt mündlich oder innert 10 Tagen schriftlich Rechtsvorschlag zu erheben oder zumindest eine Vertretung zu bestimmen, die dies für ihn übernommen hätte, sei nicht ersichtlich. So sei dem Beschwerdeführer auch zu keinem Zeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeit attestiert worden. Dies werde von ihm auch gar nicht geltend gemacht.