2. 2.1. Hinsichtlich seines Gesuchs um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist beantragt der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde vorab, es sei ihm das Recht zu geben, die Beschwerde zu einem späteren Zeitpunkt zu ergänzen, insbesondere um ein Arztzeugnis über seinen Gesundheitszustand sowie dessen Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Zur Begründung führt er aus, diese Dokumente könne er innerhalb einer 10-tägigen Frist nicht beschaffen, da er sie von einem Facharzt einholen müsse und die Zeit dafür nicht ausreiche (Beschwerde S. 1).