3. 3.1. Dem Beschwerdeführer wurde mit Verfügung vom 21. Januar 2026 Frist von 10 Tagen für eine freigestellte schriftliche Stellungnahme auf den Amtsbericht des Betreibungsamts Q._____ und die Vernehmlassung der Vorinstanz angesetzt (zugestellt am 22. Januar 2026). Der Beschwerdeführer reichte am 30. Januar 2026 eine Stellungnahme zum Amtsbericht des Betreibungsamts Q._____ über die Plattform IncaMail ein. Der Beschwerdeführer wurde anschliessend vom Obergericht des Kantons Aargau aufgefordert, die Eingabe korrekt als "Einschreiben" einzureichen, da nur so eine Abgabequittung im Sinne von Art. 143 Abs. 2 ZPO generiert wird (s. auch Art. 2 lit. b und Art.