___ zu erheben und angeblich einen Umzug ins Ausland zu organisieren. Daran mag das vom Beschwerdeführer bereits vor Vorinstanz eingereichte Arztzeugnis vom 17. Oktober 2025, wonach eine "Verhandlungsfähigkeit" bis zur erneuten zeitnahen kardiologischen Beurteilung aus medizinischer Sicht nicht gegeben sei (vgl. Beilagen zur Beschwerde vom 29. Oktober Dezember 2025), oder das (spanischsprachige) Attest vom 3. Dezember 2025, wonach der damalige Zustand eine grosse Reise nicht erlaubt habe (vgl. Beilage zur Beschwerde vom 8. Dezember 2025), nichts zu ändern.