6. Es sei festzustellen, dass dem Beschwerdeführer durch den weiteren Vollzug ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht. D. Kosten 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates." 3.2. Das Betreibungsamt Q._____ liess sich mit Eingabe vom 7. Januar 2026 zur Beschwerde vernehmen. 3.3. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Kulm erstattete mit Eingabe vom 8. Januar 2026 ihren Amtsbericht.