2bis. (Umsetzung) Es sei das Betreibungsamt Q._____ anzuweisen, allfällige Sperr- und Vollzugsmassnahmen, welche der Umsetzung der unter Ziff. 2 angeordneten vorsorglichen Freigabe existenzsichernder Mittel entgegenstehen, unverzüglich aufzuheben oder anzupassen, und die hierfür notwendigen Mitteilungen an beteiligte Drittstellen umgehend vorzunehmen, damit die Anordnung praktisch wirksam umgesetzt werden kann. -5-