Kosten für Nahrung und tägliche Grundbedürfnisse; f) Notwendige Mobilitätskosten, inkl. bestehender Leasingverpflichtungen, soweit nicht kurzfristig auflösbar und für die Sicherung des Existenzminimums erforderlich; g) Einmalige, zwingend notwendige Reisekosten (Flug) im unmittelbaren Zusammenhang mit dem medizinisch und existenziell bedingten Wegzug.