" A. Hauptanträge (vorsorglich / superprovisorisch) 1. Die Verfügung des Bezirksgerichts Kulm vom 09 Dezember 2025 (zugestellt am 12. Dezember 2025) sei aufzuheben, soweit damit superprovisorische Massnahmen verweigert wurden. 2. Es sei dem Beschwerdeführer vorsorglich der Zugriff auf existenzsichernde Mittel zu gewähren, insbesondere zur Deckung folgender zwingend notwendiger Auslagen: