4. Feststellung, dass die Ablehnung der Fristverlängerung trotz ärztlichem Zeugnis Rechtsverweigerung darstellt; 5. Einräumung einer Frist bis 30. November 2025 zur Nachreichung weiterer medizinischer und finanzieller Unterlagen; 6. Schriftliche Begründung des bisherigen Vorgehens des Betreibungsamts Q._____ 7. Zuweisung der Angelegenheit an eine andere Sachbearbeitung oder ein anderes Betreibungsamt, da bei Frau F._____ Befangenheit und fehlende Kooperationsbereitschaft vorliegen."