" 1. Sofortige Sistierung der Pfändung, bis eine korrekte Neuberechnung des Existenzminimums erfolgt ist; -3- 2. Anweisung an das Betreibungsamt, sämtliche belegten Fixkosten (Miete, Kranken- und Zusatzversicherung, Energie, Telekommunikation, Fahrzeugkosten, Unterstützungspflichten, Versicherungen) zu berücksichtigen; 3. Aufhebung der Anweisung an die Arbeitslosenkasse, sämtliche Taggelder an das Betreibungsamt zu überweisen, bis die Berechnung geklärt ist;