__", wobei das zwingende Komma durch eine Zeilenschaltung ersetzt werden könne. Das Bezirksgericht habe seine Beschwerde gegen die Pfändungsanzeige des Betreibungsamts D._____ als querulatorisch gewertet und die Bearbeitung verweigert. Sein schriftlicher Protest mit Begründung vom 25. November 2025 habe zu einer zweiten Rückweisung bzw. einer Rechtsverweigerung geführt.