2.4. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2025 teilte der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Bremgarten als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde dem Beschwerdeführer das Folgende mit: " Wir haben Ihre neuerliche Eingabe vom 27.11.2025 [recte: 25.11.2025] erhalten. Mit Verweis auf unser Schreiben vom 17.11.2025 senden wir Ihnen die vorgenannte Eingabe, welche weiterhin die gleichen Argumente zur Schreibweise Ihres Namens vorbringt, ohne Weiteres zurück. Besten Dank für die Kenntnisnahme." -3-