Urteil des Bundesgerichts 5A_545/2016 vom 23. Dezember 2016 E. 2.3). Nach der Rechtsprechung ist eine mangelhafte Zustellung nur dann zu wiederholen, wenn ein Rechtschutzinteresse des Betroffenen gegeben ist (Urteil des Bundesgerichts 5A_408/2011 vom 2. September 2011 E. 2.2). Dieses wird grundsätzlich verneint, wenn die Kenntnisnahme des zugestellten Inhalts erwiesen ist (Urteil des - 11 -