Der vorinstanzliche Entscheid sei daher rechtsfehlerhaft und willkürlich. Indem die Vorinstanz entscheidwesentliche Beweise (E-Mail des Betreibungsamts) ignoriert, zentrale Rügen nicht geprüft, falsche Tatsachen angenommen und den Verfahrensfehler nicht behandelt habe, habe sie seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.