1. 1.1. Der Beschwerdeführer beantragt in seiner Beschwerde an die Schuldbe- treibungs- und Konkurskommission, es sei festzustellen, dass Thomas Meier, Präsident des Bezirksgerichts Zofingen, befangen sei und im gesamten Verfahren in den Ausstand zu versetzen sei. Er wirft dem Gerichtspräsidenten systematisches Ignorieren von entscheidwesentlichen Beweisen (E-Mail des Betreibungsamts), eine offenkundige Schutzhaltung gegenüber dem Betreibungsamt, herablassende bzw. abwertende Hinweise auf Selbstvertretung (der Beschwerdeführer sei kein Anwalt), übernommene Argumentation einer Partei und das Fehlen jeder kritischen Prüfung vor.