4. Es seien mir keine Kosten aufzuerlegen, da es sich um die Feststellung einer Nichtigkeit handelt." 3.2. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zofingen als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde entschied am 24. November 2025: " 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen."