Sie wurden der Beschwerdeführerin gemäss dem auf ihnen angebrachten Zustellvermerk bereits vom Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zofingen zugestellt. Spätestens wurden sie der Beschwerdeführerin aber durch die Instruktionsrichterin der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission mit Verfügung vom 12. Dezember 2025 zugestellt. Der Antrag der Beschwerdeführerin, es sei ihr schriftlich zu bestätigen, dass ein formeller Konkursantrag unter ihrem Namen eingereicht worden sei, ist damit gegenstandslos geworden.