3. eine detaillierte Kostenaufstellung, aus der hervorgeht, wie sich der Betrag von CHF 1'206.– zusammensetzt, 4. die Überprüfung, ob meine Kostenpflicht korrekt ist oder ob ein Missverständnis bzw. Verfahrensfehler vorliegen könnte." Weiter beantragte die Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. 3.4. Das Konkursamt Aargau erstattete mit Eingabe vom 10. Dezember 2025 (Postaufgabe: 11. Dezember 2025) den Amtsbericht und beantragte die Abweisung der Beschwerde. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: