3.2. Mit Schreiben der Instruktionsrichterin der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission vom 21. November 2025 wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, die angefochtene Verfügung einzureichen. 3.3. Mit Eingabe vom 26. November 2025 reichte die Beschwerdeführerin die Gebühren-/Kostenverfügung des Konkursamts Aargau vom 11. November 2025 betreffend ein und beantragte: " 1. eine schriftliche Bestätigung, ob und wann ein formeller Konkursantrag unter meinem Namen eingereicht wurde, 2. eine Kopie des entsprechenden Dokuments / Protokolls, falls ein solcher Antrag existiert, -3-