4. 4.1. Mit Beschwerde in Zivilsachen vom 11. April 2025 ersuchte der Beschwerdeführer das Bundesgericht um Aufhebung von Dispositiv-Ziffer 2 des Entscheids der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission vom 21. März 2025 und um Verzicht auf eine Busse, eventualiter um Rückweisung der Sache an die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zur Neubeurteilung. 4.2. Das Bundesgericht erkannte mit Urteil 5A_270/2025 vom 30. Oktober 2025: