3. Es seien bei einem neuen Schätzer fundierte Verkehrswertschätzungen der Liegenschaften T-Weg […] sowie S-Strasse […]a und […]b, alle R._____, einzuholen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates." Überdies stellte der Beschwerdeführer den Antrag, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3.2. Mit Verfügung vom 30. August 2024 erteilte die Instruktionsrichterin der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. -5-