Der Gläubiger 1 habe in seiner Benachrichtigung mitgeteilt, dass bereits ein Kostenvorschuss von Fr. 10'000.00 geleistet worden sei. Entsprechend sei das Betreibungsamt einzuladen, diesen Kostenvorschuss selbst zu erheben oder festzustellen, dass der Kostenvorschuss bereits geleistet worden sei.