Liquidation der einfachen Gesellschaft der Beschwerdeführerin und ihres Ehemanns B._____ an und wies das Regionale Betreibungsamt Q._____ an, den Anteil der Beschwerdeführerin an der einfachen Gesellschaft zu versteigern, falls der erforderliche Vorschuss für die Kosten der vom Betreibungsamt durchzuführenden Auflösungsverhandlungen und die weiteren ausserprozessualen Kosten der Auflösung der einfachen Gesellschaft nicht geleistet werde. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, zum Wert der Liegenschaft habe das Regionale Betreibungsamt Q._____ keine Angaben gemacht.