2. 2.1. Die Beschwerdeführerin (Schuldnerin) und B._____ sind als Ehegatten zufolge einfacher Gesellschaft Gesamteigentümer des Grundstücks LIG R._____/aaa. Der Liquidationsanteil der Beschwerdeführerin wurde in den Jahren 2023 und 2024 vom Regionalen Betreibungsamt Q._____ zugunsten der Pfändungsgruppen Nr. bbb, ccc, ddd und eee gepfändet. 2.2. Nachdem an der Einigungsverhandlung vom 24. September 2024 vor dem Regionalen Betreibungsamt Q._____ weder Gläubiger noch Schuldner teilgenommen haben und deshalb keine Einigung erzielt werden konnte, ordnete die Vorinstanz mit Entscheid vom 4. Februar 2025 die Auflösung und -5-