2.3. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zofingen als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde entschied am 4. Februar 2025: " 1. Unter dem Vorbehalt der Leistung des vom Regionalen Betreibungsamt Q._____ zu verlangenden Kostenvorschusses durch den Gläubiger 1 wird die Auflösung und Liquidation der einfachen Ehegattengesellschaft A._____ und B._____, bestehend aus dem Grundstück Liegenschaft R._____ / aaa, […], angeordnet.