1.6. Es gingen keine weiteren Stellungnahmen ein. 2. 2.1. Am 21. Oktober 2024 übermittelte das Regionale Betreibungsamt Q._____ seine Akten an das Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zofingen als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde. -3- 2.2. Mit Verfügung vom 29. Oktober 2024 wurde der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann eine Frist von zehn Tagen zur Stellungnahme zum Antrag des Gläubigers 1 angesetzt und auf die Durchführung einer weiteren Einigungsverhandlung verzichtet. Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann liessen sich nicht vernehmen.