{"Signatur": "AG_OG_005", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2025-07-03", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_OG_005_KBE-2025-6_2025-07-03.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/11134", "Checksum": "3b4e47d4180a2a3d12082ca27ddd1fc3"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["KBE.2025.6"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 03.07.2025 KBE.2025.6"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission Obergericht / Zivilgericht / Schuldbetreibungs- und Konkurskommission"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:36:45", "Checksum": "6799a2bcfedb6211691c7d38e44f0edd", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskommission 03.07.2025 KBE.2025.6\n\n Obergericht\nSchuldbetreibungs- und Konkurskommission als obere\nbetreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde\n\nKBE.2025.6\n(AU.2024.2)\n\nEntscheid vom 3. Juli 2025\n\nBesetzung Oberrichter Holliger, Präsident\nOberrichter Roth\nOberrichterin Schär\nGerichtsschreiber Huber\n\nBeschwerde- A._____,\nführerin […]\nvertreten durch Rechtsanwalt Beat Hunziker,\nZelglistrasse 15, Postfach, 5001 Aarau\n\nBetroffener B._____,\nWohnort unbekannt\n\nGläubiger 1 Kanton Aargau,\nvertreten durch Kantonales Steueramt, Sektion Bezug, Postfach,\n5001 Aarau\n\nGläubigerin 2 C._____ AG,\n[…]\n\nGläubiger 3 Kanton Aargau,\nvertreten durch Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau,\nTeam Rechnungswesen, Frey-Herosé-Strasse 20, 5001 Aarau\n\nGläubiger 4 Kanton Aargau\nvertreten durch Kantonales Steueramt, Verlustscheinbewirtschaftung,\nPostfach, 5001 Aarau\n\nAnfechtungs- Entscheid des Präsidiums des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zofingen\ngegenstand vom 4. Februar 2025\n\nin Sachen Regionales Betreibungsamt Q._____\n\nBetreff Verwertung von Gemeinschaftsvermögen (Art. 132 SchKG)\n-2-\n\nDie Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entnimmt\nden Akten:\n\n1.\n1.1.\nDie Beschwerdeführerin und ihr Ehemann B._____ sind Gesamteigentümer zufolge einfacher Gesellschaft des Grundstücks LIG R._____/aaa.\n\n1.2.\nDas Regionale Betreibungsamt Q._____ vollzog am 25. August 2023 gegen die Beschwerdeführerin die Pfändung in der Gruppe Nr. bbb. Gepfändet wurde unter anderem ihr Liquidationsanteil am Gesamteigentum zufolge einfacher Gesellschaft der Beschwerdeführerin und ihres Ehemanns\nB._____ am Grundstück LIG R._____/aaa.\n\n1.3.\nAm 30. Oktober 2023, 30. Januar 2024 und 2. Juli 2024 vollzog das Regionale Betreibungsamt Q._____ zudem die Pfändung in den Gruppen\nNr. ccc, ddd und eee. Der bereits zugunsten der Gruppe Nr. bbb gepfändete Liquidationsanteil der Beschwerdeführerin wurde dabei jeweils erneut\ngepfändet.\n\n1.4.\nAm 24. September 2024 fand vor dem Regionalen Betreibungsamt\nQ._____ bezüglich der Verwertung des gepfändeten Liquidationsanteils\nder Beschwerdeführerin eine Einigungsverhandlung nach Art. 9 VVAG\nstatt. Nachdem keine Einigung erzielt werden konnte, setzte das Regionale\nBetreibungsamt Q._____ den Beteiligten eine Frist von zehn Tagen an zur\nStellung von Anträgen bezüglich der weiteren Verwertungsmassnahmen.\n\n1.5.\nDer Gläubiger 1 teilte dem Regionalen Betreibungsamt Q._____ am 1. Oktober 2024 mit, dass er an seinem Verwertungsbegehren für die Jahre 2016\nbis 2019 festhalte und der Kostenvorschuss von Fr. 10'000.00 bereits geleistet worden sei.\n\n1.6.\nEs gingen keine weiteren Stellungnahmen ein.\n\n2.\n2.1.\nAm 21. Oktober 2024 übermittelte das Regionale Betreibungsamt Q._____\nseine Akten an das Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zofingen als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde.\n-3-\n\n2.2.\nMit Verfügung vom 29. Oktober 2024 wurde der Beschwerdeführerin und\nihrem Ehemann eine Frist von zehn Tagen zur Stellungnahme zum Antrag\ndes Gläubigers 1 angesetzt und auf die Durchführung einer weiteren Einigungsverhandlung verzichtet. Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann\nliessen sich nicht vernehmen.\n\n2.3.\nDer Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zofingen als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde entschied am 4. Februar 2025:\n\n\" 1.\nUnter dem Vorbehalt der Leistung des vom Regionalen Betreibungsamt\nQ._____ zu verlangenden Kostenvorschusses durch den Gläubiger 1 wird\ndie Auflösung und Liquidation der einfachen Ehegattengesellschaft\nA._____ und B._____, bestehend aus dem Grundstück Liegenschaft\nR._____ / aaa, […], angeordnet.\n\n2.\nDas Regionale Betreibungsamt Q._____ wird eingeladen vom Gläubiger 1\nden Vorschuss für die Kosten der vom Betreibungsamt durchzuführenden\nAuflösungsverhandlungen und für die weiteren ausserprozessualen Kosten der Auflösung der einfachen Gesellschaft gemäss Ziffer 1. hiervor zu\nverlangen.\n\n3.\nFür den Fall, dass der Kostenvorschuss gemäss Ziffer 2. hiervor nicht geleistet wird, wird die Versteigerung des Anteils der Gesuchsgegnerin an\nder einfachen Gesellschaft angeordnet.\n\n4.\nEs werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen.\"\n\n3.\n3.1.\nGegen diesen ihr am 6. Februar 2025 zugestellten Entscheid erhob die Beschwerdeführerin am 10. Februar 2025 bei der Schuldbetreibungs- und\nKonkurskommission des Obergerichts als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde mit folgenden Anträgen:\n\n\" 1.\nDer Entscheid vom 04. Februar 2025 betreffend Auflösung und Liquidation\nder einfachen Ehegattengesellschaft A._____ und B._____ sei vollumfänglich aufzuheben.\n\n2.\nDer vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.\n\n3.\nEs seien keine Kosten zu verlegen.\"\n-4-\n\n3.2.\nMit Verfügung vom 17. Februar 2025 erteilte der Instruktionsrichter der\nSchuldbetreibungs- und Konkurskommission der Beschwerde die aufschiebende Wirkung.\n\n3.3.\nDer Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zofingen verzichtete mit\nAmtsbericht vom 19. Februar 2025 auf eine Vernehmlassung.\n\n3.4.\nDas Regionale Betreibungsamt Q._____ liess sich am 19. Februar 2025\nzur Beschwerde vernehmen.\n\n3.5.\nDie Beschwerdeführerin nahm mit Eingabe vom 17. April 2025 (Postaufgabe: 22. April 2025) zur Vernehmlassung des Regionalen Betreibungsamts Q._____ Stellung.\n\n"}