6. Festzustellen, dass die Streichung der Fahrzeugkosten (Kompetenzstück) rechtswidrig war, da zwingende berufliche Erforderlichkeit nachgewiesen ist. 7. Disziplinarische Überprüfung der Amtsleitung und Mitarbeitenden durch die zuständige Aufsichtsbehörde. 8. Kostenfolgen gemäss Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG zulasten des Betreibungsamts." Ausserdem stellte er ein Gesuch um superprovisorische Massnahmen. -4- 3.2. Die Vorinstanz verzichtete mit Eingabe vom 10. Oktober 2025 auf eine Vernehmlassung.