2. Rückweisung an die untere Aufsichtsbehörde zur materiellen Behandlung sämtlicher pendenten Gesuche seit März 2025. 3. Anordnung eines Rechtsstillstands gemäss Art. 61 SchKG, befristet bis zur medizinischen Stabilisierung. 4. Sofortige Aussetzung sämtlicher Betreibungshandlungen inkl. Pfändung. 5. Festzustellen bzw. anzuordnen, dass das Verhalten des Betreibungsamts rechts- und pflichtwidrig war und die gesundheitliche Dekompensation verursacht hat.