6. Die freiwillige monatliche Zahlung von CHF 1'000.00 beginnend mit Juni 2025 sei als Signal meiner Rückzahlungsbereitschaft zur Kenntnis zu nehmen." 2.2. Mit Verfügung vom 2. Juli 2025 wurde dem Beschwerdeführer eine nicht erstreckbare Frist von 10 Tagen angesetzt, um die angefochtene Verfügung des Betreibungsamts einzureichen. Gleichzeitig wurde ihm für den Fall der Säumnis das Nichteintreten auf die Beschwerde angedroht. -3- 2.3. Der Beschwerdeführer reichte am 14. Juli 2025 per Fax eine Stellungnahme ein.