3. Ich erkläre mich bereit, nach Ablauf von drei Monaten (Ende September 2025) eine ärztliche Zwischenbeurteilung und aktuelle Berichte einzureichen, um die weitere Situation sachlich und transparent beurteilen zu lassen. 4. Das Betreibungsamt sei anzuweisen, während dieser Zeit keine Pfändungsmassnahmen durchzuführen oder fortzusetzen. 5. Die laufende Pfändung vom März 2025 sei nachträglich auf mögliche Verfahrensfehler hin zu prüfen, insbesondere hinsichtlich nicht berücksichtigter medizinischer Umstände und nicht berücksichtigter Kosten und Kompetenzstück.