Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entnimmt den Akten: 1. Das Betreibungsamt Q._____ vollzog gegen den Beschwerdeführer im Frühling 2025 die Pfändung. 2. 2.1. Mit undatierter Eingabe (Postaufgabe am 30. Juni 2025) erhob der Beschwerdeführer beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde eine Beschwerde und beantragte: " 1. Das Verfahren sei mit sofortiger Wirkung zu sistieren, mindestens bis 31. Dezember 2025. 2. Während der Sistierung sei ein Betreibungsstillstand gemäss der sinngemässen Anwendung von Art. 55 SchKG aufgrund schwerer Krankheit anzuordnen.