3.2. Mit Eingabe vom 24. September 2025 erstattete der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Zurzach seinen Amtsbericht und beantragte die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: