3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe vom 9. September 2025 (Postaufgabe: 10. September 2025) Beschwerde gegen diesen ihm am 6. September 2025 zugestellten Entscheid. Er beantragte: " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Lenzburg, Präsidium Zivilgerichts, vom 2.9.2025 sei aufzuheben. 2. Auf meine Beschwerde vom 18.08.25 sei einzutreten und diese sei materiell zu behandeln. 3. Eventualiter sei festzustellen, dass die angefochtene Betreibung Nr. aaa BA-Q._____ nichtig ist." 3.2. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg erstattete am 26. September 2025 den Amtsbericht.