Beschwerdeführers, noch hat es einen Einfluss auf die Zuständigkeit des Regionalen Betreibungsamts Seon. Massgeblich für die örtliche Zuständigkeit des Regionalen Betreibungsamts Seon ist – wie in E. 3.1 bereits ausgeführt – die Genehmigung des Zusammenschlusses durch die Schuldbe- treibungs- und Konkurskommission des Obergerichts. Diese wiederum stützt sich auf das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs sowie das entsprechende kantonale Einführungsgesetz. Damit hat die massgebliche Zuständigkeitsordnung eine gesetzliche Grundlage im formellen Sinn.