2.2. Die Vorinstanz führte in ihrem Entscheid diesbezüglich aus, die Schuldbe- treibungs- und Konkurskommission des Obergerichts habe mit Entscheid vom 18. Oktober 2022 den Zusammenschluss der Gemeinden Seon, Schafisheim, Hallwil und Boniswil zu einem gemeinsamen Betreibungskreis unter dem Namen "Regionales Betreibungsamt Seon" per 1. Januar 2023 genehmigt. Die Beschwerde erweise sich damit diesbezüglich als unbegründet, da das Regionale Betreibungsamt Seon in der vorliegenden Sache zuständig sei.