3. Falls keine Aufhebung der Betreibung erfolgt: Die „Zustellung“ des Zahlungsbefehls in der Betreibung Nummer aaa am 27. März 2024 um 21:50 sei als nichtig zu erklären (Betreibungsferien, Sperrzeit, laufende erste betreibungsrechtliche Beschwerde ohne Entzug der aufschiebenden Wirkung) 4. Die Übertretungsanzeige Nummer bbb sei aufzuheben und deren Vollzug bis zum rechtskräftigen Entscheid in dieser Angelegenheit auszusetzen 5. Die Regionalpolizei Lenzburg habe nachzuweisen, dass das Polizei-regle- ment vom April 2020 richtig erlassen und publiziert wurde."