2. 2.1. Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe vom 16. März 2024 beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburgs als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Dieser Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen bis zum endgültigen rechtskräftigen Entscheid in dieser betreibungsrechtlichen Beschwerde 2. Die Betreibung Nummer aaa sei aufzuheben aufgrund nicht gesetzlich legitimierter Zuständigkeit des regionalen Betreibungsamtes Seon unter gleichzeitiger Löschung allfälliger Einträge im Betreibungsregister im Zusammenhang mit diesem Fall